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| Ziel und Zweck |
Ziel und Zweck unserer Gruppierung ist das Erstellen und Pflegen optisch und/oder motorisch
abgeänderten Fahrzeugen. Ein weiteres gleichwertiges Ziel ist die Kameradschaft
untereinander und mit anderen Tuningbegeisterter. Um diese Ziele zu erreichen werden
zahlreich Tuningtreffen und Messen/Ausstellungen rund um das Thema Fahrzeugveredelung
besucht; Schweizweit und im angrenzenden Ausland. Um die Kameradschaft und Geselligkeit
innerhalb der Radicals zu stärken finden jährlich mindestens zwei "interne" Anlässe statt.
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| Mitgliedschaft |
Potentielle Mitglieder haben sich aus eigener Kraft bei Radicals zu melden. Bestehende
Mitglieder werben grundsätzlich keine neuen Mitglieder.
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| Aufnahmeprozedere |
Nach Anfrage bei einem Mitglied der Radicals kann ein potentielles neues Mitglied zu einer
Veranstaltung eingeladen werden. Der Eingeladene wird durch das von ihm angefragte Mitglied
den anderen Mitgliedern vorgestellt und die Richtlinien werden abgegeben. Ab dieser Vorstellung
beginnt die Probezeit von 2 Monaten. Während diesen 2 Monaten müssen potentielle Mitglieder
mindestens 3 Veranstaltungen beiwohnen.
In den Wintermonaten (September bis März) wird die Probezeit unterbrochen und es sind in
diesem Zeitraum auch keine Probezeitbeginne möglich.
Während dem ersten Mitgliedsjahr ist an mindestens 5 Veranstaltungen teilzunehmen.
In der Probezeit werden weder Aufkleber noch Poloshirt oder andere Erkennungsmerkmale
der Radicals den potentiellen Mitgliedern ausgehändigt.
Nach der Probezeit wird im Radicals - Team beschlossen wer aufgenommen werden soll und wer nicht.
5 der 6 Gründungsmitglieder müssen für eine Aufnahme bei den Radicals stimmen. Ansonsten wird das
potentielle Mitglied nicht aufgenommen oder die Probezeit entsprechend um weitere 2 Monate verlängert.
Die Probezeit kann nur verlängert werden, wenn eine Stimme zur Aufnahme fehlt. D.h. wenn von
6 Gründungsmitgliedern 3 dagegen sind ist die Aufnahme ohne Probezeitverlängerung gescheitert.
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| Kosten |
Um die laufenden Kosten für den Internetauftritt und andere Aktivitäten zu decken sehen wir eine
Beisteuerung auf freiwilliger Basis von CHF 60.00 pro Jahr und Mitglieder als angemessen. Der Betrag
ist jeweils an der Generalversammlung dem Kassier für das Folgejahr zu übergeben. Wer an der GV nicht
teilnehmen kann hat den Betrag bis 1 Woche nach der GV dem Kassier zu übergeben.
Bereits überreichte Beisteuerungen werden auch bei Ausschluss (beidseitig) nicht mehr rückerstattet.
Nach der Aufnahme fallen zusätzliche Kosten für Poloshirt und Aufkleber an die jedes Mitglied selber
zu tragen hat.
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| Kleidung |
Jedes Mitglied der Radicals soll im Besitz von mindestens einem Poloshirt sein. Das Poloshirt
ist schwarz mit weissem Radicals - Aufdruck und ist bei den Radicals zu beziehen.
An gemeinsamen Besuchen von Veranstaltungen ist das Poloshirt zu tragen.
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| Austritt |
Jeder Teilnehmer kann aufgrund seines ordnungswidrigen Verhaltens an Veranstaltungen
oder im Strassenverkehr verwarnt werden. Es wird eine Verwarnung ausgesprochen;
Die zweite Verwarnung hat den Austritt aus Radicals zur Folge. Die Verwarnung wir
durch den Präsidenten ausgesprochen.
Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit aus eigener Kraft des Mitgliedes vorgenommen werden.
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